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Verkündungsblatt der Hochschule Ruhr West

Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt

Nach § 2 Abs. 4 Hochschulgesetz NRW müssen Hochschulen müssen Hochschulen alle Ordnungen sowie zu veröffentlichenden Beschlüsse in einem Verkündungsblatt bekanntgeben, dessen Erscheinungsweise in der Grundordnung festzulegen ist. „Die Grundordnung regelt auch das Verfahren und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ordnungen. Prüfungsordnungen sind vor ihrer Veröffentlichung vom Rektorat auf ihre Rechtmäßigkeit einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Hochschulentwicklungsplan zu überprüfen.“

§ 14 (Grundordnung)

(1) Satzungen und Ordnungen der Hochschule und der Studierendenschaft werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule veröffentlicht, die fortlaufend nummeriert werden.
(2) Die Ausfertigung der Satzungen und Ordnungen der Hochschule erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Satzungen und Ordnungen, die keine ausdrückliche Regelung über ihr Inkrafttreten enthalten, treten einen Tag nach der Veröffentlichung in dem Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Ruhr West in Kraft.
(3) Die Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule werden ausschließlich im Internet auf der Seite der Hochschule Ruhr West veröffentlicht.

Gemäß § 14 der Grundordnung werden an dieser Stelle die Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Ruhr West veröffentlicht.

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