Die ZHR befasst sich mit dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts- und
Wirtschaftsrechts und trägt damit zu seiner Fortentwicklung und
wissenschaftlichen Durchdringung bei.
Schwerpunkte dabei sind die Erfassung und systematische Einordnung
wesentlicher Entwicklungen der Rechts- und Wirtschaftspraxis, das
Bewusstmachen neuer theoretischer Erkenntnisse im Interesse ihrer
Verbreitung und Umsetzung in der Wirtschaftspraxis und die Analyse der
Entscheidungspraxis von Gerichten und Behörden im Hinblick auf Tendenzen
einer Rechtsfortbildung.
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